Studienhaus

Die Nutzung obliegt der Förderung von Kunst und Kultur in Soest.

 

Nutzungsbedingungen

  • Für die Nutzung des Künstlerhauses außerhalb des Arbeitsaufenthaltes der Stipendiatin/des Stipendiaten wird das Haus Paulistraße 7a als Studienhaus genutzt. Vergeben wird das Haus durch das Kulturparlament Soest. Grundlage der Vergabe ist immer die inhaltliche Auseinandersetzung mit Kultur und Kunst der Stadt Soest.
  • Eine kommerzielle Nutzung des Hauses zum Zweck einer Gewinnerzielung ist ausgeschlossen.
  • Der anmeldende Verein übernimmt für die Zeit der Nutzung die Verantwortung für die Einrichtung und die Sauberkeit des Hauses.
  • Es ist eine Ansprechperson aus dem das Haus nutzenden Verein zu benennen, die sich verantwortlich um die Betreuung der das Haus nutzenden Personen kümmert.
  • Es ist zu regeln, ob das Haus insgesamt oder nur eine Etage genutzt wird.
  • Zerbrochene oder verlorene Gegenstände aus dem Inventar des Hauses sollen nicht ersetzt, sondern aufgelistet und durch eine Spende ausgeglichen werden. Das Kulturparlament behält sich vor, für Ersatz zu sorgen, damit eine gleichmäßige Ausstattung gewährleistet ist.
  • Sollte an den Wänden etwas angebracht werden, so ist dafür zu sorgen, dass nichts verwendet wird, das Spuren hinterlässt.
  • Das Telefon kann genutzt werden. Für Gespräche ins Festnetz gibt es eine Flatrate. (Keine Gespräche ins mobile Netz oder auf die kostenpflichtigen Service-Nummern (0190 etc.).)
  • Die Nutzung ist kostenlos. Eine Nutzungspauschale wird nach Vereinbarung erhoben.